Montag, 17. Januar 2022

GLP Appenzellerland fordert «Basler-Modell» bei Wärmeerzeuger-Ersatz

Die Grünliberalen Appenzellerland fordern den Ausserrhoder Kantonsrat auf, das Energiegesetz in der zweiten Lesung in Bezug auf den Ersatz des Wärmeerzeugers nicht zu verwässern.

Bei der verstärkten Förderung von erneuerbaren Energien beim Heizungsersatz liegen mitunter die grössten Potenziale zur CO2 Reduktion und somit zum Klimaschutz*. Dies sieht auch der Ausserrhoder Kantonsrat so, indem er in seiner ersten Lesung vom 22.2.2021 beim Ersatz des Wärmeerzeugers weiter ging als der Regierungsrat und das «Basler Modell» vorschlug. Die GLP Appenzellerland bedauert sehr, dass der Regierungsrat bei seiner zweiten Lesung nicht auf den Vorschlag des Kantonsrates eingeht und weiterhin an den minimalen Basiszielen aus der MuKEn 2014 festhalten möchte.

 

Einführung des «Basler Modells»

Das vom Kantonsrat und der GLP geforderte «Basler Modell» ist im Kanton Basel Stadt bereits seit 2016 erfolgreich im Einsatz. Es schreibt beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten vor, diesen auf erneuerbare Energien umzustellen, soweit es technisch möglich ist und zu keinen Mehrkosten führt. Es lenkt damit über die Kosten und spricht auch kein Technologieverbot aus. Ausserdem bringt es mit dem Investitionskosten Ansatz einen kleineren Vollzugsaufwand mit sich als das vom Regierungsrat vorgeschlagene noch nicht bewährte Lebenszyklus-Kostenmodell.

Erfahrungen aus der Praxis zeigen zudem, dass auch energetisch schwer isolierbare Gebäude ausreichend mit erneuerbaren Energien (z. B. Stückholzfeuerung) beheizt werden können.

 

Förderabgabe zur Finanzierung

Mit der Einführung des «Basler Modells» müssen für die Förderung der erneuerbaren Energien zusätzliche Mittel gesprochen und der Energiefonds erhöht werden. Der Regierungsrat geht von Mehrkosten im Umfang von jährlich 2 Millionen Franken aus.

Um diese Mehrkosten zu decken, fordert die GLP Appenzellerland die Einführung einer Förderabgabe auf die Elektrizität. Die Förderabgabe kann auf eine gewisse Anzahl Jahre befristet, zwischen 0.5 und 1 Rappen pro Kilowattstunde betragen und bis zu einem maximalen Verbrauch gedeckelt werden. Dadurch könnten beim kantonalen Stromverbrauch von 317 GWh (Stand 2020) jährlich bis zu 3 Millionen Franken in den Energiefonds fliessen. Durch diese Förderabgabe können ausserdem Anreize für mehr Stromeffizienz geschaffen werden. 

Die Investitionen in nachhaltige Heizsysteme sind auch für die lokale Wirtschaft von Nutzen. Es werden neue regionale Arbeitsplätze geschaffen und der Geldabfluss in die Erdöl exportierenden Länder wird verringert.

 

*Klimabericht für den Kanton Appenzell Ausserrhoden vom 4. Juni 2020