Am 4. März 2018 haben sich die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden für die Durchführung einer Totalrevision der Kantonsverfassung ausgesprochen. Im November 2018 setzte die Regierung eine Verfassungskommission ein, deren Vorschlag die Hürden der Vernehmlassung, der Volksdiskussion, zweier Lesungen im Kantonsrat nahm. Mit jedem Schritt einhergingen auch Ergänzungen und Anpassungen. Im August dieses Jahres hiess der Kantonsrat die Vorlage mit 64:1 Stimmen ohne Enthaltung gut. Nun folgt am 30. November der letzte Schritt bis zur neuen Kantonsverfassung von Appenzell Ausserrhoden: Die Volksabstimmung.
Ein überparteiliches Komitee mit Vertreterinnen und Vertretern von EVP, FDP, GLP, Mitte, PU AR, SP und SVP setzt sich überzeugt für ein Ja zur Kantonsverfassung ein. Der lange Weg beweise, dass die neue Verfassung mit Einbezug der Bevölkerung, mit Umsicht und Weitsicht entstanden sei. «Nach gut dreissig Jahren ist es für unseren Kanton unabdingbar, eine neue, zeitgemässe Verfassung zu erhalten, daher stehen wir gemeinsam für ein Ja ein.» Dies ungeachtet der Beantwortung des Eventualantrages, ob ein Ausländerstimmrecht eingeführt werden soll oder nicht. «Dies liegt in der Hand der Abstimmenden.»
Das überparteiliche Komitee lädt am 28. Oktober um 19 Uhr, im Lindensaal in Teufen zu einer Informationsveranstaltung ein. Dabei wird der Weg zur neuen Kantonsverfassung beleuchtet und in einer Podiumsdiskussion unter anderem auch die mögliche Einführung des Ausländerstimmrechts thematisiert. Im Anschluss daran bietet ein Apéro Zeit für weitere Gespräche. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich an der Diskussion und der Meinungsbildung aktiv zu beteiligen.
Am 4. März 2018 haben sich die Stimmberechtigten von Appenzell Ausserrhoden für die Durchführung einer Totalrevision der Kantonsverfassung ausgesprochen. Damit steht die Ausserrhoder Kantonsverfassung zwanzig Jahre nach ihrem Inkrafttreten gesamthaft auf dem Prüfstand.
Der Regierungsrat wurde mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine totalrevidierte Kantonsverfassung beauftragt. Zu diesem Zweck setzte er eine Verfassungskommission ein. Diese arbeitete zwischen November 2018 und November 2020 einen Entwurf für eine total revidierte Kantonsverfassung aus. Im Anschluss führte der Regierungsrat eine Vernehmlassung durch, welche im Juni 2021 zu Ende ging. Im August 2021 nahm die Verfassungskommission ihre Sitzungen wieder auf und passte den Verfassungsentwurf – gestützt auf Impulse aus der Vernehmlassung – an verschiedenen Stellen an.
Die Verfassungskommission verabschiedete am 16. Dezember 2021 einen bereinigten Verfassungsentwurf samt Schlussbericht zuhanden des Regierungsrates. Im 2022 war es Aufgabe des Regierungsrates, den Entwurf der Verfassungskommission zu beraten. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat am 3. Januar 2023 den Entwurf für eine neue Kantonsverfassung samt erläuterndem Bericht unterbreitet.
Beratung und Verabschiedung im Kantonsrat
Der Kantonsrat hat den Verfassungsentwurf des Regierungsrates gemäss dem üblichen Gesetzgebungsverfahren beraten. Dazu gehörten Diskussion und Antragstellung durch eine vorberatende Kommission (per Ende 2023 erfolgt) und zwei Lesungen (1. Lesung 19./20. Februar 2024, 2. Lesung 25. August 2025) im Plenum des Kantonsrates. Zwischen der ersten und der zweiten Lesung des Kantonsrates fand im Sommer/Herbst 2024 eine Volksdiskussion statt.
Volksabstimmung
Verfassungsrevisionen unterstehen dem obligatorischen Referendum (Art. 60 Abs. 1 lit. a KV). Die Stimmberechtigten werden daher über die Annahme oder Ablehnung der vom Kantonsrat verabschiedeten Verfassungsvorlage abstimmen, und zwar am 30. November 2025.
Weitere Unterlagen: Totalrevision Kantonsverfassung – Appenzell Ausserrhoden